Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung 1.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Geschäftsbeziehungen /Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmern gem. § 14 BGB oder Verbrauchern gem. § 13 BGB (nachfolgend jeweils auch „Mandant“, „Kunde“ und/oder „Besteller“) und der Comna Consulting, Wildparkstraße 27, 75389 Neuweiler (nachfolgend “Comna Consulting”). Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. 1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Ab einer Bestellung von mehr als 5 Geräten gleichen Typs besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Besteller als Unternehmer handelte. § 2 Vertragsabschluss bei Warenbestellungen 2.1 Mit Ausnahme der Ziff. 2.5 stellt Ihre Bestellung ein Angebot an Comna Consulting zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind an Ihre Angebotserklärung 14 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann Comna Consulting die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem Comna Consulting dem Besteller in sonstiger Weise – etwa durch eine Transportinformation per E- Mail – die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 2 Wochen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; Comna Consulting verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB). 2.2 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird –vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall– entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. Comna Consulting ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, Comna Consulting, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertrages zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern Comna Consulting die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereitstellt oder ausliefert und eine Erklärung nach vorstehendem Satz 3 Comna Consulting zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande. 2.3 Sollte Comna Consulting das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 Abs. 2 BGB). Comna Consulting wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend – etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail – anzunehmen. Comna Consulting verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass Comna Consulting wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte. 2.4 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von Comna Consulting offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. Comna Consulting muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet Comna Consulting für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf einer von Comna Consulting betriebenen und zur Bestellung von Waren bereitgestellten Internetseite gemachten Produktangaben vertrauen. 2.5 Abweichend von den vorgenannten Ziffern richtet sich der Vertragsschluss bei Online-Handelsplattformen (z.B. eBay) nach den jeweils gültigen, insoweit vorrangigen Regelungen (AGB, Teilnahmebedingungen etc.) der jeweiligen Online-Handelsplattform. Bei ebay bspw. gilt gem. § 10 der ebay-AGB die Einstellung eines Artikels bereits als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, der entweder durch Zeitablauf mit dem höchsten Angebot oder durch Betätigung der „sofort-kaufen“-Option zustande kommt. § 3 Nichtverfügbarkeit bestellter Waren 3.1 Jedes Warenangebot von Comna Consulting steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Comna Consulting bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Comna Consulting das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Comna Consulting den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Comna Consulting ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde. 3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Comna Consulting hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu. § 4 Preise für Waren, sonstige vertragliche Entgelte 4.1 Die ausgezeichneten Preise für Waren verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von Comna Consulting bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises. 4.2 Das vertragliche Entgelt für sonstige von Comna Consulting zu erbringende Leistungen ist abhängig von den beauftragten Dienstleistungen gemäß aktueller Leistungs-/Preisliste von Comna Consulting. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, gilt für die Abrechnung durch Comna Consulting erbrachter Leistungen die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Leistungs-/Preisliste von Comna Consulting. Sofern die dort ausgezeichneten Preise inkl. Umsatzsteuer definiert sind, wird bei der Abrechnung der aktuelle Umsatzsteuersatz berücksichtigt. 4.3 Comna Consulting erhält für die erfolgreiche Vermittlung von Telekommunikationsverträgen ein erfolgsabhängiges Entgelt von dem jeweiligen Netzanbieter. Ein Entgelt für die reine Vermittlungstätigkeit wird gegenüber Mandant/Kunde nicht erhoben. § 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug 5.1 Die Zahlungspflicht bei Warenbestellungen wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 3 BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. 5.2 Der Besteller von Waren haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei Comna Consulting bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an – ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwandes- gen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Comna Consulting hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann Comna Consulting vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB). 5.3 Das vertragliche Entgelt für sonstige durch Comna Consulting zu erbringende Leistungen wird mit Erhalt einer schriftlichen Abrechnung von Comna Consulting fällig und ist innerhalb von 5 Werktagen auf das in der Abrechnung angegebene Konto von Comna Consulting zu leisten. Einwendungen gegen Abrechnungen von Comna Consulting sind spätestens innerhalb von 8 Wochen nach Versand der jeweiligen Abrechnung zu erheben. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. 5.4 Die Zahlung der vertraglichen Entgelte kann durch Lastschrift erfolgen. Bei Rücklastschriften, die Mandant zu vertreten hat, berechnet Comna Consulting eine Rücklastschriftgebühr i.H.v. EUR 15,00 pro Lastschrift, es sei denn Mandant weist nach, dass Comna Consulting ein Schaden nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Comna Consulting sendet Mandant eine Rechnung über fällige vertragliche Entgelte spätestens 5 Werktage vor Lastschrifteinzug zu. 5.5 Für jede Mahnung wegen Zahlungsverzuges berechnet Comna Consulting eine Mahngebühr i.H.v. EUR 10,00, es sei denn Mandant weist nach, dass Comna Consulting ein Schaden nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. 5.6 Comna Consulting ist im Falle des Zahlungsverzuges zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. § 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht 6.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller/Mandant/Kunde nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und entscheidungsreif sind oder von Comna Consulting nicht bestritten werden. 6.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers/Mandanten/Kunden gegenüber Comna Consulting ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Comna Consulting rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt. 6.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller/Mandant/Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 7 Auslieferung bestellter Waren, Rügeobliegenheit 7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 Abs. 2 BGB). 7.2 Comna Consulting bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich. 7.3 Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt. 7.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen Comna Consulting und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach vorstehendem §7.3; die Rechte des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt. § 8 Eigentumsvorbehalt bei Warenbestellungen 8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes im Eigentum von Comna Consulting. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Comna Consulting gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von Comna Consulting mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Comna Consulting nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehalts- ware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt Besteller. § 9 Widerrufsrechte für Geschäfte mit Verbrauchern 9.1 Widerrufsbelehrungen allgemein **** ANFANG DER WIDERRUFSBELEHRUNG für Geschäfte mit Verbrauchern **** Widerrufsbelehrung | Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Comna Consulting, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Daniel Beifus, Wildparkstraße 27, 75389 Neuweiler, info[at]comna.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter §9.4 erfasste Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. **** ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG für Geschäfte mit Verbrauchern **** 9.2 Widerrufsbelehrung Teillieferungen **** ANFANG DER WIDERRUFSBELEHRUNG für Geschäfte mit Verbrauchern – Teillieferungen **** Widerrufsbelehrung | Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. bzw.– wenn es zu Teillieferungen kommt – an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Comna Consulting, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Daniel Beifus, Wildparkstraße 27, 75389 Neuweiler, info[at]comna.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter §9.4 erfasste Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. **** ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG für Geschäfte mit Verbrauchern – Teillieferungen **** 9.3 Widerrufsrecht hinsichtlich Dienstleistungen bei Verbraucherverträgen **** ANFANG DER WIDERRUFSBELEHRUNG hinsichtlich DIENSTLEISTUNGEN **** Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Comna Consulting, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Daniel Beifus, Wildparkstraße 27, 75389 Neuweiler, info[at]comna.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter §9.4 erfasste Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. **** ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG hinsichtlich DIENSTLEISTUNGEN ****
Comna Consulting AGB (Stand Dezember 2017)
9.4 Muster des Widerrufsformulars (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Comna Consulting
Daniel Beifus
Wildparkstraße 27, 75389 Neuweiler
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung():
Bestellt am () / erhalten am (): ___________
Name des/der Verbraucher(s): ___________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________ Ort, Datum
(*) Unzutreffendes streichen
9.5 Rücksendekostenverpflichtung bei einem Widerruf: Sie haben die Kosten für die Rücksendung zu tragen. 9.6 Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312g BGB u.a. nicht für: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement
• Verträge, zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, es sei denn, es handelt sich um Verträge über Reisedienstleistungen i.S.d. § 651a BGB, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
• Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, außer, die Parteien haben etwas anderes ausdrücklich vereinbart. ***Ende der Widerrufsbelehrung *** § 10 Vom Kunden zu erstattender Wert- und Nutzungsersatz bei Warenbestellungen 10.1 Sofern der Besteller von seinem Rückgaberecht gem. § 9 Gebrauch macht und die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung benutzt hat, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten; § 11.4 Satz 3 gilt entsprechend. 10.2 Für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, insbesondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen, sowie ursprünglich versiegelter Software. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 10.3 Der Besteller hat auch dann Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Besteller hat deshalb zwischen Lieferung und Rücksendung der Ware die Ingebrauchnahme der Sache, sofern sie nicht ausschließlich der Prüfung der Ware dient, zu vermeiden. Der Kunde darf die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen, in dem das Produkt auch in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B. Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber: Akku aufladen, SIM-Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und telefonieren, Handy bei sich tragen, etc.). Der Besteller darf keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von Comna Consulting autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Seriennummern. 10.4 Dem Besteller obliegt es, vor Rücksendung der Ware einen den Wiederverkauf förderlichen Zustand des Produktes herzustellen, insbesondere – auf Datenträgern befindliche Daten, Programme und Passwörter zu löschen, – in Anspruch genommenes Verbrauchszubehör zu ersetzen, insbesondere bei auch nur geringfügigen Kratzern die Oberschale auszuwechseln oder die zwischenzeitlich entfernte Schutzfolie wiederherzustellen – die Ware in der vollständigen Originalverpackung samt Innenverpackung und – sofern mitgeliefert – Antistatikhülle zurückzusenden, – erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten gilt § 10.2. § 11 Gewährleistung bei Warenlieferungen 11.1 Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten – vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach untenstehendem § 13 – die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB). 11.2 Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Comna Consulting – nach Wahl des Bestellers – zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset- zungen hat der Besteller –vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 –die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: – bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, – bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). Comna Consulting leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist. 11.3 Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von Comna Consulting an die angegebene Rücksendeadresse (siehe oben § 9.1) – möglichst unter Angabe der Auftragsnummer – einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Comna Consulting ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Comna Consulting nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Comna Consulting ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert Comna Consulting den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller Comna Consulting zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird Comna Consulting dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 Abs. 2 BGB). 11.4 Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Liefert Comna Consulting im Falle des Verbrauchsgüterkaufs zum Zwecke der Nacherfüllung an den Verbraucher eine mangelfreie Sache, hat Comna Consulting keinen Anspruch auf Wertersatz für Nutzungen. Die in § 439 Abs. 4 BGB Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, sie führen hingegen nicht zu einer Verpflichtung des Bestellers auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache. Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung allerdings in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises bzw. – bei subventionierten Geschäften – des Wertes der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen. 11.5 Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 Abs. 5 BGB); Schadensersatzansprüche bestehen – auch für Verbraucher – nur nach Maßgabe des § 13 (§475Abs. 3 BGB). 11.6 Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. § 12 Verjährung der Gewährleistungsrechte 12.1 Die gesetzliche Gewährleistung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche gegenüber Ihnen als Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Sind Sie Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von den vorstehenden Beschränkungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung für vorvertragliches Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 12.2 Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert. § 13 Haftung, Schadensersatz 13.1 Comna Consulting haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller/Mandant/Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. 13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Comna Consulting nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig, insbesondere durch einen Mangel eines Kaufgegenstandes verursachte Schäden, haftet Comna Consulting nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 13.3 Unabhängig von einem Verschulden von Comna Consulting bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Comna Consulting dar. 13.4 Comna Consulting ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre. § 14 Vertragsdauer, Kündigung 14.1 Sofern nicht zwischen den Parteien abweichend schriftlich vereinbart, gelten Dauerschuldverhältnisse unter diesen AGB als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt. Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen können im Einzelfall je nach beauftragter Dienstleistung in Verbindung mit der im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preis- Leistungsliste von Comna Consulting variieren. 14.2 Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund durch Comna Consulting , kann diese einen Betrag i. H. v. 75 % der Summe aller monatlichen Entgelte, die der Mandant/Kunde bei einer fiktiven zeitgleichen fristgerechten Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, verlangen, falls der Mandant/Kunde nicht nachweist, dass Comna Consulting durch die Kündigung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als der eingeforderte Betrag. Das Recht von Comna Consulting einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. § 15 Leistungshindernisse, höhere Gewalt 15.1 Alle Leistungen von Comna Consulting werden nur im Rahmen der bestehenden organisatorischen und technischen Möglichkeiten erbracht. Comna Consulting ist verpflichtet, ihre der Leistungserbringung dienenden Einrichtung- gen funktionsfähig zu halten, sie dem technischen Fortschritt sowie den allgemeinen Marktverhältnissen anzupassen. Soweit sich Comna Consulting bei der Leistungserbringung der Mithilfe von Subunternehmern bedient, wird Comna Consulting die vorgenannten Standards im Verhältnis zu diesen vertraglich sicherstellen.15.2 Leistungsausfälle, -unterbrechungen und/oder –verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die die Leistung von Comna Consulting zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen und/oder unzumutbar erschweren, hat Comna Consulting nicht zu vertreten, es sei denn sie trifft hinsichtlich zumutbarer Vorkehrungen ein Verschulden. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind u.a. Streik, Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von Telekommunikationsanlagen, -Übertragungswagen oder –netzen, Stromausfälle, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme der Dienste, das Auftreten von Computerviren sowie behördliche Eingriffe. Soweit Comna Consulting sich zur Erbringung eigener Leistungen Dritter bedient, steht ihre Leistungspflicht unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte vertragsgemäß leistet; ist dies nicht der Fall, wird Comna Consulting den Mandanten unverzüglich informieren und etwaige gezahlte vertragliche Entgelte erstatten. 15.3 Führen Ereignisse im Sinne des vorstehenden Absatzes zur dauernden Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungserbringung, werden beide Parteien ab dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung frei. Wird die Leistungserbringung nur zeitweise unmöglich und/oder unzumutbar, ist der Mandant berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Leistung von Comna Consulting entsprechend der Beeinträchtigung zu mindern. § 16 Datenschutz 16.1 Soweit Comna Consulting für die Leistungserbringung darauf angewiesen ist, personen- und vertragsbezogene Daten von Mandant/Besteller/Kunde zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, werden diese streng vertraulich behandelt. Comna Consulting erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die personen- und vertragsbezogenen Daten von Mandant nur insoweit, wie die Vertragsdurchführung dies verlangt und Rechtsvorschriften, insbesondere solche des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), dies erlauben. Comna Consulting trifft sämtliche für den Datenschutz und die Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Insbesondere werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Comna Consulting zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichtet. 16.2 Sofern persönliche Kundendaten zur Abwicklung von Bestellungen an Dritte (Service-Provider, Distributoren, Paket- bzw. Kurierservice, Kreditkartenunternehmen, und/oder paypal) weitergegeben werden, wird die Weitergabe beschränkt auf die jeweils für die Abwicklung notwendigen Daten. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. 16.3 Sofern Comna Consulting im Rahmen der Erbringung einzelner Dienstleistungen personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG an einen Dritten weitergibt, wird Comna Consulting mit diesem Dritten eine Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit im Auftrag den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechend treffen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Comna Consulting für den Mandanten/Kunden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG und/oder ggf. § 11 DSG-EKG tätig wird. § 17 Mitwirkungspflichten 17.1 Mandant/Besteller/Kunde unterstützt Comna Consulting bei der Leistungserbringung nach besten Kräften, insbesondere jedoch nicht abschließend durch zeitnahe Überlassung der für eine optimale Leistungserbringung erforderlichen Informationen. Vorstehendes gilt auch und insbesondere für Informationen, die Mandant/Besteller/Kunde während und aufgrund des Vertragsverhältnisses mit Comna Consulting erhält, z.B. vertragsrelevante Informationen von beauftragten Netzanbietern etc. § 18 Bekanntmachung von Referenzen 18.1 Comna Consulting hat das Recht, den Mandanten/Kunden und ggf. die Marke(n) des Mandanten/Kunden als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz von Comna Consulting, aufzuführen. Das Recht von Comna Consulting, den Mandant/Kunden und seine Marke als Referenz zu nennen, gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Veröffentlichungen in Zeitschriften und anderen Medien. § 19 Verpackungsmaterial, Batterien 19.1 Die von Comna Consulting versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller selber entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an Comna Consulting zurück zu senden. Alte Batterien und Akkus können ebenfalls vom Besteller selber bei einer öffentlichen Sammelstelle bzw. überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden oder an Comna Consulting zurück gesendet werden. § 20 Sonstiges 20.1 Alle mit Comna Consulting abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. 20.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von Comna Consulting ; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 20.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Comna Consulting. 20.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB). 20.5 Anzeigen und Erklärungen gegenüber Comna Consulting sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt. 20.6 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
Copyright: Comna Consulting. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. darf nur nach vorheriger Zustimmung der Comna Consulting erfolgen.
Comna Consulting AGB (Stand 2017)

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